Die Schnackstuuv können Sie tageweise (in Ausnahmefällen auch stundenweise) für private, nichtöffentliche Zwecke anmieten. Die Vermietung der Räume erfolgt exklusiv für Ihre Veranstaltung, Sie haben freie Hand bei der Gestaltung der Tischordnung und der Dekoration. ACHTUNG: Die Räume werden absolut unabhängig vom Catering vermietet! Sie müssen keine kostspieligen gastronomischen Leistungen buchen, sondern können sich, ganz nach Ihren Vorstellungen, mit Essen und Getränken Ihrer Wahl selbst versorgen. Ihnen steht, enthalten im Küchenaufpreis, Kaffeemaschine, Geschirr, Besteck, Gläser, Weinkühler, Thermoskannen etc. zur Verfügung.
Falls sie es wünschen, vermitteln wir Ihnen gerne Anschriften von Party-Service, Getränkelieferant, DJ, Musiker, Zauberer, etc.
Einige Regeln müssen leider sein, um Ärger und Streit im Nachhinein zu vermeiden.
GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten über die mietweise Überlassung von Räumen sowie Anlagen, Inventar u. Gerätschaften zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Musikveranstaltungen, Partys, Workshops, etc. Sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Die Nutzung der Räume für nicht-private, gewerbliche, kommerzielle und öffentliche Veranstaltungen, sowie die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Anlagen, Inventar und Gerätschaften sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, aller Art Verkaufs- Tanz- Musik- Live- etc. oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, bzw. der zuständigen Behörden (z.B. GEMA, Ordnungsamt, etc.). Geschäftsbedingungen des Mieters bzw. Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Evt. anfallende Gebühren und Steuern (z.B. GEMA-Gebühren, AVA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. trägt Mieter/Veranstalter. Der Mieter verpflichtet sich die Veranstaltung ordnungsgemäß - mind. eine Woche vor Beginn bei der Bezirksdirektion der GEMA (www.gema.de) – zu melden und die eventuell anfallenden Gebühren zu entrichten.
Veranstaltungen für die öffentlich Werbung gemacht wird oder bei denen Eintrittspreise, Kostenbeiträge, Geld für Getränke etc. verlangt wird, sind gewerblichen Veranstaltungen gleichzusetzen.
HAFTUNGDie Mietsache wird an den Mieter in ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Ein bis zum Miettermin nicht mehr zu behebender, bzw. während der Veranstaltung auftretender Defekt von Anlagen und Geräten (z.B. Spülmaschine) begründet keinen Anspruch auf Mietminderung. Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude und überlassenem Inventar, die durch Gäste (auch ungebetene), Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Eine angemessene Kaution (Haftungssumme) wird verlangt. Beschädigtes oder abhanden gekommenes Geschirr, Geräte, Einrichtungsgegenstände, Dekoration sind bis zum Ende der Vermietung entweder wieder zu beschaffen oder zu ersetzen.
REINIGUNG
Der/die Nutzer/in sorgt für die Reinigung aller benutzten Räume bis zu dem bei der Übergabe des Schlüssels vereinbarten Termin. Die Räume sind, wie vorgefunden, zu hinterlassen. Der Müll wird von dem Nutzer entsorgt. Das überlassene Geschirr ist sauber zu spülen. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Für ausreichendes Toilettenpapier und Müllsäcke hat der Mieter zu sorgen.
VERTRAG UND AUFSICHTSPFLICHT
Das Mindestalter des Nutzers bei Vermietungen muss 21 Jahre betragen. Mietverträge für Partys von Personen unter 21 Jahren müssen von einem Elternteil mithaftend unterschrieben werden. An Jugendliche unter 21 Jahren wird nur vermietet, wenn die Eltern die Veranstaltung ständig beaufsichtigen. Kommt der Mieter seiner Aufsichtspflicht bei einer Kontrolle nicht nach, missachtet die in der Vereinbarung genannten Regeln oder ist die genannte Aufsichtsperson während der Veranstaltung nicht anzutreffen, so stellt der Vermieter eine kostenpflichtige Aufsicht. Es gelten alle Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.RÜCKTRITT
Bei einem Rücktritt ist die volle Miete zu zahlen, falls es nicht gelingt, den Raum zum abgesagten Termin an einen neuen Mieter zu vergeben. Der Vermieter hält sich bei höherer Gewalt (Ereignisse, die nicht vom Vermieter zu verantworten sind, wie rechtskräftige Kündigung, behördliche Untersagung, Wasserschaden, o.ä.) ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.
AUSSCHLUSS DER NUTZUNG
Der Vermieter hält sich bei unsachgemäßer Benutzung und bei gravierenden Verstößen gegen diese Nutzungsvereinbarungen das jederzeitige Rücktrittsrecht vor. Nimmt der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch, kann eine Vertragsstrafe erhoben werden. Dies gilt insbesondere bei der Nichteinhaltung des angegebenen Nutzungszwecks oder die Benutzung von nicht gemieteten Mietsachen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Mieter stellt den Vermieter von eigenen und etwaigen Haftungsansprüchen der Teilnehmer und sonstiger Dritter einer für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsache und deren Parkplätze, Zugängen, Räumen und Anlagen stehen. Der Verzicht auf Schadensersatzansprüche bezieht sich auch auf ein vom Vermieter geltend gemachtes Rücktrittsrecht gemäß dieser Bestimmungen. Alle auf den Webseiten von www.schnackstuuv.de veröffentlichten Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
WEITERE ZU BEACHTENDE REGELN
· Die Außentür ist immer geschlossen zu halten.
· An den Musik-, Licht- und Elektroanlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
· Die Einfahrt zur Schnackstuuv und die Ausfahrt muss für ein- und ausfahrende Fahrzeuge immer frei bleiben. Beim Be- und Entladen nicht die Einfahrt blockieren.
· Die Rauchmelder und die Notbeleuchtung dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder zugehängt werden.
· Bei der Dekoration ist darauf zu achten, dass keine leicht entzündlichen Materialien verwendet werden und Gefahr von Kerzen/Teelichtern ausgeht.
· Zusätzliche elektrische Geräte bitte nur nach Rücksprache mit dem Vermieter anschließen, da sonst bei Überlast die Sicherungen rausfliegen.
· Am Ende der Veranstaltung bitte alle elektrischen Geräte ausschalten und alle Türen verschließen.
· Dem Vermieter und den Service-Kräften ist jederzeit Zutritt zu allen Räumen zu gewähren.